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Außergerichtliches Vorgehen und Vertretung vor Gericht im Mietrecht

Als Rechtsanwalt vertrete ich meine Mandanten in Offenburg und Umgebung außergerichtlich, um beispielsweise ein Mietverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag zu beenden oder die Frage nach der Zulässigkeit einer Untervermietung mit den Parteien zu klären. Sollte eine Einigung außergerichtlich nicht möglich sein, vertrete ich Ihre Rechte selbstverständlich mit Nachdruck vor Gericht. 

So vertrete ich Ihre Interessen und Rechtspositionen vor Gericht beispielsweise bei einer Räumungsklage, bei der Klage auf Zahlung ausstehender Mieten oder mache gegebenenfalls Schadensersatzforderungen (Beschädigung der Mietsache etc.) für Sie geltend, nicht nur wenn Sie als Vermieter sogenannten „Mietnomaden“ aufgesessen sind. 

Auch im möglicherweise anschließenden Vollstreckungsverfahren (Zwangsräumung etc.) unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Mietrecht, z. B. bei der Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers etc.

Im Mietvertrag wird z. B. das Mietobjekt definiert (Wohnung, Gewerbefläche, Haus etc.), die Höhe der Miete und Mietkaution vereinbart oder im befristeten Mietvertrag die Mietdauer fixiert. Um nicht von vornherein Streit mit Mietern im Zusammenhang mit Mieterhöhungen zu riskieren kann für Immobilieneigentümer bzw. Vermieter die Vereinbarung einer Staffelmiete (sog. Staffelmietvertrag) ratsam sein. Über die Möglichkeiten, die das Mietrecht in diesem Bereich bietet, kläre ich Sie als Rechtsanwalt gerne auf. Im Mietvertrag können die Mietparteien zudem Regelungen treffen, die z. B. die Eigenbedarfskündigung des Vermieters ausschließen oder beschränken, ebenso wie Regelungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.

Im Gewerberaummietrecht wird außerdem oftmals eine Mindestmietdauer vereinbart, in der eine ordentliche Kündigung des Gewerberaummietvertrages nicht möglich ist.