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Mietrecht

Der Mietvertrag im Mietrecht

Das Mietrecht ist explizit im Gesetz geregelt. Die wesentliche Quelle für das Mietrecht in Ihrem individuellen Fall ist jedoch vor allem der Mietvertrag. Unabhängig davon, ob es sich um einen Mietvertrag über Wohnraum handelt oder einen Mietvertrag über Gewerberäume: Hier finden sich die für das Mietverhältnis wesentlichen Regelungen.

Im Mietvertrag wird z. B. das Mietobjekt definiert (Wohnung, Gewerbefläche, Haus etc.), die Höhe der Miete und Mietkaution vereinbart oder im befristeten Mietvertrag die Mietdauer fixiert. Um nicht von vornherein Streit mit Mietern im Zusammenhang mit Mieterhöhungen zu riskieren kann für Immobilieneigentümer bzw. Vermieter die Vereinbarung einer Staffelmiete (sog. Staffelmietvertrag) ratsam sein. Über die Möglichkeiten, die das Mietrecht in diesem Bereich bietet, kläre ich Sie als Rechtsanwalt gerne auf. Im Mietvertrag können die Mietparteien zudem Regelungen treffen, die z. B. die Eigenbedarfskündigung des Vermieters ausschließen oder beschränken, ebenso wie Regelungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.

Im Gewerberaummietrecht wird außerdem oftmals eine Mindestmietdauer vereinbart, in der eine ordentliche Kündigung des Gewerberaummietvertrages nicht möglich ist.

Hier gibt es noch mehr Informationen: 

Ihr Ansprechpartner

Thomas Hauser

Rechtsanwalt für Mietrecht und Verkehrsrecht