Grundsätzlich können die Kosten, die durch meine Tätigkeit für Sie entstehen, im Wege des Schadensersatzes beim Schuldner eingefordert werden. Dies setzt jedoch voraus, dass sich der Schuldner im Verzug befindet, die Forderung berechtigt ist und der Schuldner auch tatsächlich am Ende die Forderung bezahlt.
Kostenschuldner sind jedoch grundsätzlich Sie.
Unser kompetentes Team aus drei Anwälten in Offenburg berät Sie gerne.
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