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Erbrecht Allgemein

Wurde zu Lebzeiten nichts geregelt, tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Oft kommt es dann zu Streit über die Verteilung des Erbes unter den Erben. Hier hilft anwaltlicher Rat bei der friedlichen Verteilung des Erbes.

Durch eine sorgfältige Gestaltung der Nachfolge, bevor der Erblasser verstirbt, können Probleme bei der Verteilung des Erbes vermieden werden. Entweder durch Übertragungen zu Lebzeiten oder durch ein Testament. Nur so kann der letzte Wille wirksam bis über den Tod hinaus berücksichtigt werden.

Die Notwendigkeit der Gestaltung kann sich aus verschiedenen Gesichtspunkten ergeben. So kann es „nur“ um die Vermögensverteilung gehen, um Streit vorzubeugen. Es kann aber auch um den Schutz von behinderten oder überschuldeten Erben vor Zwangsvollstreckung gehen („Bedürftigentestament“).

Aber auch nach einem Erbfall mit Testament ist anwaltliche Hilfe oft nötig. Etwa, weil der gesetzliche Pflichtteil eingefordert werden muss oder weil rechtlich fundiertes Wissen für die Erbschaftsteuer benötigt wird.

In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Erstberatung nach einem Todesfall.