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Arbeitsrecht

Wir beraten Sie zum Thema Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Mück berät und vertritt im Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, wobei er den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Geltendmachung von Arbeitnehmerschutzrechten, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzklagen und Bestandsschutz, und die rechtssichere Gestaltung von Verträgen für Arbeitgeber gelegt hat.

Ihr Ansprechpartner

Stefan Mück

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Vertragsrecht