Schadensabwicklung bzw. Unfallabwicklung im Verkehrsrecht
Die Folgen eines Unfalls sind oftmals kompliziert – die Abwicklung des Unfalls ist oft unübersichtlich und macht viel Arbeit. Das gilt vor allem, wenn nicht nur Sachschaden entstanden ist, sondern auch Personen zu Schaden gekommen sind.
Aber auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden an einem Fahrzeug entstanden ist, ist die Schadensabwicklung schwierig und sollte unbedingt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden.
Einem Geschädigten stehen oftmals viel mehr Schadensersatzansprüche zu, als landläufig bekannt ist.
Im Rahmen der Unfallabwicklung unterstütze ich Sie zunächst in erster Linie bei der Kommunikation mit den Versicherungen, sei es die gegnerische Versicherung oder Ihre eigene Versicherung. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie außerdem bei der Kommunikation mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft und kläre Sie dabei ausführlich über Ihre Rechte in einem möglichen Strafverfahren auf (z. B. Aussageverweigerungsrecht, gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht).