77652 Offenburg

Hauptstr. 26

0781-955 79 750

info@kanzlei-am-bahnhof.com

Kurzfristige Termine

nach Vereinbarung

Steuerstrafrecht

  • Steuerhinterziehung, § 370 AO
  • Bannbruch, § 372 AO
  • Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel, § 373 AO
  • Steuerhehlerei, § 374 AO
  • Leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO
  • Steuergefährdung


Die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Verteidiger im Steuerstrafverfahren ist eine besondere. Dies ist auf die Unterschiede zurückzuführen, die diese Rechtsmaterie gegenüber dem „normalen“ Strafrecht aufweist. Sie verlangt nämlich von jedem Rechtsanwalt, dass er sowohl die Besonderheiten des Steuerstrafrechtes kennt als sich auch mit wirtschaftlichen Sachverhalten, auf die der Vorwurf sich gründet, vertraut macht und sie versteht. Die Verteidigung in diesem Bereich setzt daher nicht nur strafrechtliche, sondern auch steuerrechtliche Kenntnisse voraus. Darüber hinaus muss der Verteidiger die verfahrensrechtlichen Abweichungen des Steuerstrafverfahrens vom „normalen Strafprozess“ kennen.

Eine Besonderheit des Steuerstrafrechts ist darin zu sehen, dass es den Finanzbehörden oftmals erstrangig um die Beitreibung der ausstehenden Steuerschuld geht und erst in zweiter Linie um die schuldangemessene Bestrafung eines Steuerhinterziehers.

Ein wichtiges Verteidigungsinstrument im Bereich des Steuerstrafrechts ist die Selbstanzeige nach § 371 AO. Richtig angewendet, kann es für den bisher unredlichen Steuerzahler durchaus die Möglichkeit eröffnen, einen Ausweg aus der Illegalität zu finden und die Grundlage für zukünftiges steuerehrliches Verhalten zu legen. Zu beachten ist, dass der Begriff der Selbstanzeige ungenau und zu eng ist. Zu ungenau ist er deshalb, da der Täter die Anzeige nicht zwingend selbst erstatten muss. Zu eng ist der Begriff, weil in vielen Fällen noch die Nachzahlung der verkürzten Steuern hinzutreten muss, um Straffreiheit zu erlangen.

(Quelle: Hardtke, Frank in Handbuch des Fachanwalts, Strafrecht, 2009; Gußen, Peter, Praxiswissen Steuerstrafrecht)