77652 Offenburg

Hauptstr. 26

0781-955 79 750

info@kanzlei-am-bahnhof.com

Kurzfristige Termine

nach Vereinbarung

Testamentsgestaltung

Viele Menschen fragen sich:
„Warum benötige ich ein Testament? Das steht doch alles im Gesetz.“

Richtig ist, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch Regelungen für die Vermögensnachfolge existieren. Oft führt aber die gesetzliche Erbfolge nicht zu dem Ergebnis, welches man sich wünscht. Oder die gesetzliche Erbfolge ist anders, als man denkt.

So besteht zum Beispiel ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Ehepartner alles erbt; erst nach dessen Tod erben dann die Kinder. Dies kann zu bösen Überraschungen führen, wenn die gesamte Vorsorge auf diesem Irrglauben beruht.

Eine anwaltliche Erstberatung kann helfen zu klären, ob überhaupt ein Testament benötigt wird, oder ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Vorstellungen entspricht.

Will man ein Ergebnis erreichen, dass vom gesetzlich Vorgesehen abweicht, so kommt man um die Gestaltung nicht herum.

Eine Gestaltung kann einfach gelagert sein. Etwa soll nur die Verteilung bestimmter Gegenstände geregelt werden, z.B. dem Familienheim oder einem Schmuckstück. Durch die Regelung der Verteilung vermeidet man späteren Streit unter den Erben. Hier gibt es jedoch Besonderheiten, zum Beispiel Anrechnungen und Ausgleichspflichten, die beachtet werden sollten.

Es kann aber auch darum gehen, einen undankbaren Erben auszuschließen, so dass dieser höchstens seinen Pflichtteil erhält. Ziel kann auch sein, den Erbteil eines geliebten Kindes vor dem Zugriff Dritter (z.B. dem Sozialamt oder Gläubigern) zu schützen. Schließlich kann es auch darum gehen, das Erbe steuerlich so günstig wie möglich zu übertragen.

Wie die von Ihnen gewünschten Ziele optimal umgesetzt werden hängt vom Einzelfall ab. Es steht eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die für Sie optimale Lösung werden wir zusammen finden.