Verkehrsstrafrecht
Ein Verkehrsunfall kann neben zivilrechtlichen Folgen auch strafrechtliche Konsequenzen haben, z. B. wenn eine Person zu Schaden gekommen ist (Körperverletzung) oder Sie unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss Auto gefahren sind (Trunkenheitsfahrt / Trunkenheit im Straßenverkehr). Auch wenn Sie eine Fahrerflucht bzw. Unfallflucht („unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“) begangen haben, haben Sie möglicherweise mit drastischen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Da im Verkehrsstrafrecht nicht nur Geldstrafe und Freiheitsstrafe drohen, sondern außerdem ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug möglich ist, versuche ich diese Folgen vor allem für Berufskraftfahrer zu verhindern. Droht eine „medizinisch-psychologische Untersuchung“ („MPU“ / „Idiotentest“), stehe ich Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.
Auch wenn Ihr Verstoß gegen die Regeln des Verkehrsrechts „nur“ mit einem Bußgeld bzw. „Punkten in Flensburg“ geahndet wird, unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt: Ich gehe z. B. gegen Knöllchen wegen Falschparkens oder wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, wenn Sie geblitzt wurden, vor und Versuche die rechtlichen Folgen, wie z. B. Fahrtenbuchauflagen, Fahrverbote und Bußgelder zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten.