Verkehrszivilrecht
Im Verkehrszivilrecht geht es vor allem um die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Schäden, die bei einem Unfall mit dem Auto, dem Fahrrad oder als Fußgänger entstanden sind: Es geht um die Frage, ob Sie als Geschädigter Schadensersatz für einen Schaden am Auto, Motorrad oder Fahrrad erhalten. Zudem wird häufig über die Schuldfrage bzw. die Haftungsfrage und eine etwaige Haftungsquote gestritten.
Wenn Sie selbst bei einem Unfall verletzt wurden, geht es auch darum, ob Sie Schmerzensgeld und gegebenenfalls in welcher Höhe geltend machen können, weil Sie z. B. ein Schleudertrauma (Schädel-Hirn-Trauma) oder andere Verletzungen erlitten haben.
Neben Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall zählen aber auch Themen wie Autokauf, Autoverkauf oder Kfz-Leasing zum Verkehrsrecht. Natürlich stehe ich Ihnen auch bei Fragen zu diesen Themen als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gerne zur Verfügung.