Was tun, wenn mein Arbeitsgeber mir einen Aufhebungsvertrag anbietet?
Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber angeboten wird, ist die wichtigste Regel: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten und lassen Sie den Vertrag nach Möglichkeit von einem Rechtsanwalt prüfen. Niemand kann zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages gezwungen werden!
Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folge haben, die vor Abschluss des Vertrages (es gilt Schriftformerfordernis) bedacht werden sollten. Es drohen Sperrzeiten und Anrechnungen beim Arbeitslosengeld, Ausschlussklauseln können weitreichende Auswirkungen haben, Kündigungsfristen können verkürzt sein, der Kündigungsschutz gilt nicht, die Mitwirkung des Betriebsrates ist nicht vorgesehen. Oftmals lohnt es sich auch, die Bedingungen nachzuverhandeln, um beispielsweise eine höhere Abfindung oder eine frühzeitige Lossagungsmöglichkeit bei langen Kündigungsfristen zu vereinbaren.
Auf der anderen Seite kann ein Aufhebungsvertrag auch Vorteile für Arbeitnehmer haben.
Der Beendigungszeitpunkt kann frei gewählt bzw. verhandelt werden. Oftmals stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung frei. Meist wird eine Abfindung vereinbart, um dem Arbeitnehmer die Vertragsaufhebung schmackhaft zu machen. Auch die Beurteilung und der Inhalt des Arbeitszeugnisses wird meist im Aufhebungsvertrag festgelegt.
Um die potentiellen Nachteile eines Aufhebungsvertrages zu vermeiden und möglichst viele Vorteile zu erlangen, empfehlen wir dringend, sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages anwaltlich beraten zu lassen.