Inkasso

Inkasso und seine Grundlagen
Für viele mittelständische Unternehmen, aber auch Großunternehmen und Privatleute stellen Forderungsausfälle, unbezahlte Rechnungen und Forderungen ein großes, teilweise existenzbedrohendes, Problem dar. Dies betrifft nicht nur Forderungen gegenüber privaten Personen, sondern auch im B2B Verhältnis. Die Beitreibung von offenen Forderungen ist dabei nicht nur zeitaufwändig, sondern teilweise auch rechtlich schwierig, wenn man die Kniffe der Zwangsvollstreckung nicht kennt. Lassen Sie sich dabei helfen.
Inkasso – also Forderungsbeitreibung bzw. Forderungseinzug – ist eine Form, um seine Forderungen beim Schuldner zu realisieren. Nicht nur Inkassounternehmen, sondern auch Rechtsanwälte dürfen Forderungen beitreiben und – natürlich – im Inkassorecht beraten.
Basis der Forderungsbeitreibung ist, dass eine rechtlich wirksame Forderung gegen eine Person oder ein Unternehmen besteht und dass diese Forderung bisher nicht beglichen wurde. Seine rechtliche Grundlagen hat das Inkassorecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), denn hier finden sich die Vorschriften über das Entstehen, Bestehen und Erlöschen von Forderungen. Weitere wichtige Vorschriften finden sich in zahlreichen weiteren Gesetzen.
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