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Niessbrauch und Wohnrecht – Was ist der Unterschied?

Vielen ist der wesentliche Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht nicht bekannt.

Vielen ist der wesentliche Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht nicht bekannt.

Im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Nießbrauch“ und „Wohnrecht“ oft als gleichbedeutend angesehen. Tatsächlich haben diese jedoch sehr unterschiedliche Bedeutungen.

Der Nießbrauch (§ 1030 BGB) räumt der berechtigten Person die volle Nutzung einer Sache ein, ohne selbst Eigentümer zu sein. Wer Inhaber des Nießbrauchs einer Wohnung ist, kann die Wohnung daher selbst nutzen oder diese vermieten und erhält die Mieteinnahmen.

Das Wohnrecht (§ 1093 BGB) räumt der berechtigten Person nur die Möglichkeit ein, die Wohnung selbst zu bewohnen. Die Wohnung kann also nicht vermietet werden.

Es sollte daher genau überlegt werden, welche Rechte eingeräumt werden sollen.

Sowohl Nießbrauch als auch Wohnrecht können individuell ausgestaltet werden, um den konrkreten persönlichen Anforderungen gerecht zu werden.