Was sind die Vorteile eines Ehegattentestamentes?
Ein gemeinschaftliches Testament (§ 2265 ff. BGB), auch Ehegattentestament genannt, ist ein Testament beider Ehepartner.
Der Vorteil eines eigenhändigen Ehegattentestamentes ist, dass nur ein Ehepartner das Testament eigenhändig schreiben muss. Vom anderen Ehepartner genügt dessen eigenhändige Unterschrift.
Der Vorteil jedes Ehegattentestamentes ist, dass die Ehegatten vor einer einseitigen Änderung des Testamentes durch den Partner geschützt werden. Haben sich die Ehepartner zum Beispiel gegenseitig zu Erben eingesetzt, kann ein Ehepartner nicht mehr heimlich einen anderen Erben (z.B. eine Affäre) einsetzen.
Ein gemeinschaftliches Testament kann gemeinsam und einvernehmlich durch ein neues gemeinschaftliches Testament aufgehoben werden.
Möcht jedoch ein Ehepartner das Testament ohne Zustimmung des anderen Partners aufheben, so kann er dies nur durch eine notarielle Rücktrittserklärung erreichen. Der Partner erfährt also immer, wenn das Testament einseitig aufgehoben wird.